Rechtsprechung
BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 33/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Auslegung einer Tarifregelung - Antragsbefugnis des Betriebsrats
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 81 Abs 1 ArbGG, § 256 Abs 1 ZPO
Auslegung einer Tarifregelung - Antragsbefugnis des Betriebsrats
- IWW
§ 81 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 81 Abs. 1 ArbGG, § 888 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Einlegung von Rechtsmitteln als Teil der Beschlussfassung des Betriebsrats über die Einleitung eines Beschlussverfahrens; Kein Feststellungsinteresse für in der Vergangenheit liegende Sachverhalte oder Regelungsangelegenheiten; Keine prozessuale Antragsbefugnis des ...
- Betriebs-Berater
Beschlussfassung des Betriebsrats bei Einleitung eines Beschlussverfahrens
- bag-urteil.com
Auslegung einer Tarifregelung - Antragsbefugnis des Betriebsrats
- rewis.io
Auslegung einer Tarifregelung - Antragsbefugnis des Betriebsrats
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Verfahrensrecht - Einleitung eines Beschlussverfahrens; Beschlussfassung des Betriebsrats; Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten; Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs; Feststellungsantrag; vergangenheitsbezogene Feststellung; ...
- rechtsportal.de
Einlegung von Rechtsmitteln als Teil der Beschlussfassung des Betriebsrats über die Einleitung eines Beschlussverfahrens
- datenbank.nwb.de
Auslegung einer Tarifregelung - Antragsbefugnis des Betriebsrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auslegung einer Tarifregelung - und die Antragsbefugnis des Betriebsrats
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Einleitung eines Beschlussverfahrens - Beschlussfassung des Betriebsrats - Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten - Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Feststellungsantrag - vergangenheitsbezogene Feststellung - Feststellungsinteresse - A
Verfahrensgang
- ArbG Dessau-Roßlau, 23.10.2014 - 5 BV 3/14
- LAG Sachsen-Anhalt, 22.03.2016 - 6 TaBV 39/14
- BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 33/16
Papierfundstellen
- NZA 2018, 678
- BB 2018, 882
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11
Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds …
Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 33/16
Nach den auch im Beschlussverfahren geltenden Vorschriften des § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG ermächtigt die einmal erteilte Prozessvollmacht im Außenverhältnis - in den zeitlichen Grenzen des § 87 ZPO - zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (st. Rspr., etwa BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 21 mwN) . - BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14
Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen
Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 33/16
Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint ( BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 30/14 - Rn. 15 mwN, BAGE 155, 221) . - BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 29/09
Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - pädagogische Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 33/16
a) Er ist ausschließlich auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs vom 27. Mai 2014 gerichtet und kann nach dem Vorbringen des Betriebsrats nicht dahingehend verstanden werden, es werde losgelöst vom konkreten betrieblichen Anlassfall ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zur gerichtlichen Entscheidung gestellt (dazu BAG 14. September 2010 - 1 ABR 29/09 - Rn. 15 mwN, BAGE 135, 291) .
- BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07
Versetzung - Feststellungsinteresse
Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 33/16
Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (ausf. BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN) . - BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07
Antragsbefugnis im Beschlussverfahren
Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 33/16
Eine gerichtliche Überprüfung ist lediglich im Rahmen einer Rechtmäßigkeitskontrolle tatsächlich getroffener Dienstpläne oder vereinbarter Grundsätze zur Dienstplanerstellung möglich, sofern hieran ein schützenswertes rechtliches Interesse besteht (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 1 ABR 19/07 - Rn. 20) . - BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 40/15
Mitbestimmung bei Entgelterhöhung - unzulässige Feststellungsklage - …
Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 33/16
Eine solche kann, ebenso wie abstrakte Rechtsfragen, nicht Gegenstand eines Feststellungsantrags sein (st. Rspr., etwa BAG 28. März 2017 - 1 ABR 40/15 - Rn. 16 mwN) . - LAG Sachsen-Anhalt, 22.03.2016 - 6 TaBV 39/14
Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 33/16
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. März 2016 - 6 TaBV 39/14 - wird zurückgewiesen.
- LAG Nürnberg, 02.09.2022 - 8 TaBV 15/22
Hauptbetrieb - Betriebsteil - unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - …
Das ist der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtlos erscheint (BAG, Beschluss vom 19.12.2017 - Az.: 1 ABR 33/16 - in juris recherchiert). - BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 1/17
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 19. Dezember 2017 - 1 ABR 33/16 - Rn. 28; 21. März 2017 - 7 ABR 17/15 - Rn. 9) . - LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2024 - 7 TaBV 18/23
Kostentragungspflicht von Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats
Die ordnungsgemäße Beschlussfassung zur Einleitung eines Beschlussverfahrens und die hierzu erteilte Prozessvollmacht, die nach § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG im Außenverhältnis - in den zeitlichen Grenzen des § 87 ZPO - zur Einlegung von Rechtsmitteln ermächtigt, ist ausreichend (st. Rspr., etwa BAG 19.12.2017 - 1 ABR 33/16 - Rn. 12 mwN.;… 06.11.2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 21 mwN.).
- LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21
Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip …
Liegt ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrates vor, so bedarf es zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens durch den bereits beauftragten Verfahrensbevollmächtigten keiner gesonderten und erneuten Beschlussfassung des Betriebsrates (BAG, Beschluss vom 19.12.2017 - 1 ABR 33/16 - juris, Rn 12). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2022 - 3 TaBV 1/22
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einhaltung der Vereinbarungen aus einer …
Auch insoweit schließt sich das erkennende Gericht der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an (BAG v. 19.12.2017 - 1 ABR 33/16 - juris Rn 12). - LAG Düsseldorf, 02.05.2018 - 12 TaBVGa 3/18
Gerichtlicher Abbruch der Wahl des Gesamtbetriebsrats auf der Grundlage einer …
Das ist dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 19.12.2017 - 1 ABR 33/16, juris Rn. 28). - VGH Hessen, 09.07.2020 - 22 B 347/20
Mitbestimmung Urlaubsgrundsätze
Ob der Beschluss des Antragstellers vom 23. Dezember 2019, ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren anzustrengen und den Bevollmächtigten mit der Durchführung zu betrauen, auch die Beschwerde umfasst, bedarf mangels Rüge keiner Prüfung, weil eine anwaltliche Vertretung vorliegt (…v. Roetteken, HBR, § 111 HPVG Rn. 961 f., 456 f. unter Hinweis auf die jüngere Rechtsprechung des BAG vom 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - und vom 19. Dezember 2017 - 1 ABR 33/16 -).